EU-Urheberrechtsreform - Haftung der Social-Media-Plattformen für hochgeladene Inhalte

Markus Winkler/unsplash
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Die EU nimmt in größeren zeitlichen Abständen Anpassungen des Urheberrechts an die Erfordernisse der Informationsgesellschaft vor. Die vom EU-Parlament verabschiedeten EU-Richtlinien müssen dann von den Mitgliedsstaaten bis zu einem bestimmten Stichtag in nationalen Gesetzen umgesetzt werden. Die EU-Richtlinie 2019/790 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie) vom 17. April 2019 sieht zahlreiche urheberrechtliche Neuregelungen vor, die bis zum 7. Juni 2021 umzusetzen sind.

Georg Koppmann Preis für Hamburger Stadtfotografie für das Fotografen-Duo Sabine Bungert und Stefan Dolfen

Sabine Bungert, Foto privat; Stefan Dolfen, Foto privat
Sabine Bungert, Foto privat; Stefan Dolfen, Foto privat

Für ihr Projekt „Der Raum ist der dritte Lehrer“ wurde das Photographen-Duo Sabine Bungert und Stefan Dolfen (beide DGPh) mit dem Georg Koppmann Preis für Hamburger Stadtfotografie des Jahres 2021 ausgezeichnet.

Die Jury des Preises, den die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und die Stiftung Historische Museen Hamburg (SHMH) gemeinsam vergeben, hat dieses Projekt unter fast 100 Bewerbungen ausgewählt.

EU-Urheberrechtsrichtlinie im Kabinett beschlossen Deutscher Kulturrat fordert schnelles Einbringen in den Deutschen Bundestag

Berlin, 3. Februar 2021.

Heute wurde in das Bundeskabinett endlich der Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG) eingebracht und beschlossen. Damit ist nun der Weg für die Diskussion im Deutschen Bundestag freigemacht worden. Die EU-Richtlinie muss bis zum 07.06.2021 in nationales Recht umgesetzt werden.