Photographische Nachlässe: Herausforderung von nationaler Bedeutung

PHOTONEWS - Zeitung für Fotografie, Nr. 7-8 (Juli/August 2010), Sonderbeilage „Archive und Nachlässe“Die Deutsche Gesellschaft für Photographie (DGPh) unterstützt mit Nachdruck alle Initiativen zur Bewahrung und Erschließung photographischer Archive und Bestände. Sie sucht dabei die Abstimmung und Koordination mit Verbänden, Persönlichkeiten sowie wissenschaftlichen und kulturellen Institutionen. Die Sicherung photographischer Bestände geschieht in Deutschland bisher unkoordiniert und segmentiv.

Profil & Vorstand der Sektion "Kunst, Markt und Recht"

ProfilDie 2001 gegründete Sektion Kunst, Markt und Recht ist die kleinste und jüngste Sektion der DGPh. Sie befasst sich mit allen Fragen, die sich aus der Vermarktung, Bewahrung und Veröffentlichung der Photographie ableiten. Im Mittelpunkt steht dabei, dem Selbstverständnis der DGPh entsprechend, die Photographie als Kulturgut im weitesten Sinne, im Besonderen die Photographie, die im Kontext der Kunst in Erscheinung tritt. Die Sektion widmet sich daher folgenden Schwerpunktthemen:Der Handel und seine ProtagonistenDie Märkte und ihre Umschlagplätze

Inspektion Photomarkt: Van Ham Kunstauktionen Köln

Die zweite Veranstaltung der Reihe „Inspektion Photomarkt“ beschäftigite sich am 13.11.2009 mit Van Ham Kunstauktionen. Als Gesprächspartner und Referentin stand die Photoexpertin des Versteigerers, Anne Ganteführer-Trier, zur Verfügung. Die Kunsthistorikerin betreut die Photoauktionen des Hauses von Beginn an, seit dem Jahr 2000. Für das in kleiner Runde an einem großen Tisch durchgeführte Mini-Seminar mit zehn Teilnehmern hatte sie ausgewählte Einlieferungen für die bevorstehende Auktion mitgebracht.Zur Diskussion standen:

Inspektion Photomarkt, Zentralarchiv für den internationalen Kunsthandel (ZADIK)

Den Auftakt der Veranstaltungsreihe „Inspektion Photomarkt“ machte am 28. August 2009 ein Besuch im Kölner Zentralarchiv für den internationalen Kunsthandel (ZADIK). Dort führte Prof. Dr. Günter Herzog zwölf Mitglieder und damit die maximal mögliche Teilnehmerzahl zwei Stunden in die Aufgaben, Organisation und spezifische Problematik der von ihm geleiteten Institution ein. Als Anschauungsmaterial hatte Herzog eine Fülle von Originalzeugnissen, insbesondere photographischer Art parat gelegt.

Podiumsgespräche im Rahmen der Fotobild Berlin, Mai 2008

In Kooperation mit der Sektion Kunst, Markt und Recht fanden auf der von Dr. Bernd Fechner und der Agentur photomarketing.de organisierten Messe Fotobild 2008 in Berlin am 8. und am 9. Mai 2008 zwei Vorträge statt: Dirk Feldmann, Medienrechtsanwalt und Justiziar der Agentur Freelens, referierte zum Thema “Künstlerische Fotografie und digitale Urherberrechte” und Dr. Ulrich Amelung, Hogan & Hartson Raue L.L.P., Berlin, zum Thema "Das Recht des Sammlers am fotografischen Werk".

Podiumsdiskussion „Photographie und Edition - Sammlerstück, Einstiegsdroge oder Billigprodukt?“, 19. Februar 2006 im Rahmen der Cologne Fine Art

Von drei sehr unterschiedlichen Ansätzen, Photographien zu editieren, das heißt in größerer Anzahl und zu einem erschwinglichen Preisniveau anzubieten, berichteten die drei Referenten der Podiumsveranstaltung „Photographie und Edition: Original, Einstiegsdroge oder Billigprodukt?“, zu der die Sektion Kunst, Markt und Recht der Deutschen Gesellschaft für Photographie (DGPh) eingeladen hatte.

Informationsveranstaltung zur Einführung des Folgerechts für künstlerische Photographie am 6. November 2005 im Rahmen der Fotobild Berlin

Seit 1965 besteht in Deutschland das sogenannte Folgerecht auf Werke der bildenden Kunst. Es bedeutet, dass im Falle eines zweiten Weiterverkaufs eine Kunstwerkes eine prozentuale finanzielle Beteiligung des Wiederverwerters zugunsten des Urhebers abzugeben ist. Bisher war in Deutschland die künstlerische Photographie davon ausgenommen. Zum 1. Januar 2006 soll nun in der gesamten EU die Richtlinie über das Folgerecht zugunsten des Urhebers eines Originales der bildenden Kunst einheitlich umgesetzt werden.