EU-Urheberrechtsrichtlinie im Kabinett beschlossen Deutscher Kulturrat fordert schnelles Einbringen in den Deutschen Bundestag
Berlin, 3. Februar 2021.
Heute wurde in das Bundeskabinett endlich der Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG) eingebracht und beschlossen. Damit ist nun der Weg für die Diskussion im Deutschen Bundestag freigemacht worden. Die EU-Richtlinie muss bis zum 07.06.2021 in nationales Recht umgesetzt werden.