Berlin, 3. Februar 2021.
Heute wurde in das Bundeskabinett endlich der Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG) eingebracht und beschlossen. Damit ist nun der Weg für die Diskussion im Deutschen Bundestag freigemacht worden. Die EU-Richtlinie muss bis zum 07.06.2021 in nationales Recht umgesetzt werden.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Bei der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie geht es um viel. Aber ohne Nachbesserungen im Deutschen Bundestag ist die Umsetzung der Richtlinie noch nicht zukunftsfähig. YouTube, Google und Co. müssen, so unsere Forderung, in der Zukunft sicherstellen, dass sie nur das auf ihren Plattformen präsentierten, was von den Urhebern dafür frei gegeben ist und wofür sie eine angemessene Vergütung an die Rechteinhaber gezahlt haben. Gut und überfällig ist, dass jetzt die Verlegerbeteiligung an gesetzlichen Vergütungsansprüchen geregelt werden soll. Die Karten liegen nun auf dem Tisch und die parlamentarischen Debatten unter Einbindung der zivilgesellschaftlichen Interessengruppen müssen zügig beginnen.“