Am 27. September 2010 fand im Gebäude des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung auf Einladung des Bundesjustizministeriums (BMJ) eine Anhörung betroffener Verbände und Interessenvertreter zum Dritten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft zum Thema der kollektiven Rechtewahrnehmung statt.
Die Themen u.a. :
- Pauschale Vergütung nach §§ 54 ff UrhG - Anpassungsbedarf
- Tarifaufstellung nach § 13a Abs. 1 UrhWG
- Kontrollinstrumente der Verwertungsgesellschaften
- Rückerstattungsanspruch für gezahlte Pauschalabgaben bei Export
- Sicherung der Zahlung von gesetzlichen Vergütungsansprüchen
- Erforderlichkeit einer entsprechenden Regelung
- Gegenstand: Welche (gesetzlichen) Vergütungsansprüche sollen umfasst sein?
- Wirtschaftliche Auswirkungen/ Steuerliche bzw. bilanzielle Probleme –
- Transparenz der Verwertungsgesellschaften
- Konkretisierung von § 13a Abs. 2 UrhWG
Die Diskussion war geprägt von den Positionen der Industrie, vorgetragen vor allem seitens der Sprecher des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien www.bitkom.org , sowie den Vertretern der Urheberseite. Eine besondere Rolle in deren Artikulierung spielt die „ZPÜ“ http://de.wikipedia.org/wiki/Zentralstelle_f%C3%BCr_private_%C3%9Cbersp…
Der Vorstand der DGPh hatte zu den Themen der Anhörung kurzfristig keine eigenständige Position erarbeitet. Die DGPh ist jedoch seit vielen Jahren im Rahmen einer solchen Anhörung der Bundesregierung erstmals wieder durch den Sektionsvorsitzenden Dr. Bernd Fechner vertreten. Künftig erfolgen Einladungen zu relevanten Termin seitens des BMJ rechtzeitig an die Geschäftstelle sowie den Sektionsvorstand Kunst, Markt und Recht. Soweit terminlich möglich, erfolgen daraufhin die Beratungen im Vorstand sowie auch Vorabinformationen in DGPh-intern.
(Dr. Bernd Fechner, Sektionsvorsitzender Kunst, Markt und Recht)