Am 29. September war die DGPh erstmals bei der Sitzung des Deutschen Kunstrats vertreten. Auf Initiative der Sektion Kunst, Markt und Recht und durch die Unterstützung von Birgit Maria Sturm, Geschäftsführerin des Bundesverbandes Deutscher Galerien http://www.bvdg.de war die DGPh am 15. Juni 2010 in den Deutschen Kunstrat aufgenommen worden. Birgit Maria Sturm prägte einige Jahre lang die Arbeit des Deutschen Kunstrates als dessen Vorsitzende. Im Sommer diesen Jahres wurden als die beiden Sprecherinnen des  Kunstrates gewählt Dr. Karin Lingl (Bonn), Geschäftsführerin der Stiftung Kunstfonds  www.kunstfonds.de sowie Frau Helmer-Heichele vom Bundesverband Bildender Künstler www.bbk-bundesverband.de. Die administrative Arbeit des Kunstrats liegt derzeit bei Andrea Gysi, Leiterin der Geschäftsstelle des BBK in der Wilhelmstraße in Berlin.  Besonders Frau Gysi gilt unser herzlicher Dank durch die Zusendung und Recherche vieler relevanter Informationen und Protokolle, durch die der „Neuankömmling DGPh“ hervorragend zum Stand früherer Diskussionen upgedatet wurde. Im Vorfeld der Sitzung hatten zudem mit Frau Sturm wie mit Frau Dr. Lingl informative Telefonate und Treffen stattgefunden.   

Der Deutsche Kunstrat, so unterstreicht dessen Sprecherin Frau Dr. Lingl, ist ein Kreis des Austausches und der Koordination. Es gelte Synergieeffekte zwischen den Organisationen zu nutzen. Eigenständige kulturpolitische Lobbyarbeit oder seriöse Pressearbeit könnten derzeit seitens des Kunstrates aufgrund seiner Struktur, seiner Begrenzung der Mittel und persönlichen Kapazitäten kaum geleistet werden. Um so wichtiger ist daher die koordinierte und engagiert Mitwirkung von Vertretern des Kunstrates innerhalb der Fachausschüsse des Deutschen Kulturrates. Pressearbeit und Lobbying müssen vor allem durch den Kulturrat geleistet werden und durch die Eigenarbeit der Verbände.  

Dazu will die DGPh künftig ihren Beitrag leisten.    

Der Deutsche Kunstrat besteht derzeit, inklusive seines Neuzugangs DGPh, aus 26 nationalen Dachverbänden. Diese  sind:

Arbeitsgemeinschaft Deutscher Kunstvereine - ADKV www.kunstvereine.de
Arbeitskreis selbständiger Kultur-Institute e.V. - AsKI    www.aski.org 
Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler - BBK    www.bbk-bundesverband.de 
Bundesverband der Fördervereine deutscher Museen für bildende Kunst e. V.    www.bundesverband-der-foerdervereine.de 
Bundesverband des Deutschen Kunst und Antiquitätenhandels e.V.    www.bdka.de 
Bundesverband deutscher Kunstversteigerer e.V -    www.kunstversteigerer.de 
Bundesverband Deutscher Stiftungen    www.Stiftungen.org 
Bundesverband Kunsthandwerk    www.bundesverband-kunsthandwerk.de 
BVDG - Bundesverband Deutscher Galerien und Editionen e.V.    www.bvdg.de 
Deutscher Kunsthandelsverband    www.deutscherkunsthandel.com
Deutscher Künstlerbund e.V.    www.kuenstlerbund.de 
Deutscher Kunstrat    www.bbk-bundesverband.de 
Deutscher Museumsbund e.V.    www.museumsbund.de 
Deutsches Nationalkomitee des ICOM - DGHp    www.kunstsammlungen-coburg.de
Deutsches Nationalkomitee des Internationalen Museumsrats - ICOM    www.icom-deutschland.de 
Internationale Gesellschaft der bildenden Künste e.V.    www.igbk.de 
Internationaler Kunstkritikerverband e.V.-Sektion der Bundesrepublik Deutschland - AICA    www.aica.de 
Internationales Künstler Gremium - IKG    www.ikg-art.org 
Verband der Gemeinschaften der Künstlerinnen und Kunstfreunde e.V. - GEDOK    www.gedok.de 
Verband der Restauratoren - VDR    www.restauratoren.de 
Verband Deutscher Antiquare    www.antiquare.de 
Verband Deutscher Kunsthistoriker e.V.    www.kunsthistoriker.org 
Verbands Unabhängiger Kunstsachverständiger e.V. - VUKS    www.kunstbewertung.de 
verdi - Bereich Kunst und Kultur    www.verdi.de 
Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst    www.bildkunst.de 

Besonderes Augenmerk der Diskussion galt einem im Auftrag des Bundesministerium für Finanzen (BMF) jüngst erstellten Gutachten, in dem die Streichung des ermäßigten Steuersatzes empfohlen wurde. Einstimmig votierten die Verbände für die Vorbereitung einer pointierten  Pressemittelung des Kunstrates – falls es tatsächlich zu einer Initiative der Koalition zur Streichung des ermäßigten Steuersatzes kommen sollte.  Es gelte, den ermäßigten Steuersatz für Kunst gemeinsam zu verteidigen und zugleich zu verhindern, dass ein Keil zwischen Kultur einerseits und Kaufgut Kunst anderseits getrieben werde.   

Der Stand der Diskussion um den ermäßigten Steuersatz  fand seinen Niederschlag in der Presseerklärung des BVDG am Folgetag, dem 30.September.   http://www.bvdg.de/news_details.php?elementID=176

Die Koalition hat sich zwischenzeitlich darauf geeinigt keine Änderung an dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz vorzunehmen (FAZ 5.10.2010). Gründe dafür seien „mögliche Nebenwirkungen“ und die außerdem sehr „komplizierten“ Durchführungen. Offenbar ist die Aufhebung der Absicht mit der bevorstehenden  Landtagswahl im kommenden Jahr verbunden, aber ebenso mit dem sich abzeichnenden Widerstand einer Anzahl namhafter Verbände. Die Koalition sieht daher derzeit keine „Dringlichkeit“ darin, eine Änderung der Mehrwertsteuersätze vorzunehmen.  Nach CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Kauder solle eine Gesetzesänderung erst in Betracht gezogen werde, wenn genau diese Senkung wieder aufgehoben würde. Zwar war die Änderung des Mehrwertsteuersatzes für das Übernachtungsgewerbe im Koalitionsvertrag festgelegt, viele Politiker der Koalition beginnen sich jedoch wieder davon zu distanzieren, was zu einem massiven Glaubwürdigkeitsverlust in der Bevölkerung beiträgt. Das Ziel der FDP ist dennoch die gesenkten Mehrwertsteuersätze beizubehalten, sie „von inneren Widersprüchen zu befreien“ und Bürokratie abzubauen. Die Union betrachtet die mögliche Anhebung der Mehrwertsteuersätze hingegen als eine gute Möglichkeit für Zusatzeinnahmen, die zu einer Erleichterung der Lohn- und Einkommenssteuer genutzt werden könnten. Dennoch bleibt die ermäßigte Mehrwertsteuer ein immer wieder präsentes Thema, das seitens des Kunstrates und seiner Verbände mit großer Aufmerksamkeit weiter verfolgt werden wird.

Das detaillierte Protokoll der Kunstratsitzung ist gerne auf Anfrage bei der Geschäftsstelle oder  Dr. Bernd Fechner zu erhalten. Neben anderen Themen der Sitzung wie Künstlersozialkasse oder der Erstellung der Webseite des Kunstrates ist eine weiteres Thema von besonderer Wichtigkeit – auch für interessierte Mitglieder der DGPh - nämlich das der Besetzung der Fachausschüsse des Deutschen Kulturrats.

Um folgende Fachausschüsse geht es:
Fachausschuss Arbeit und Soziales
Fachausschuss Bildung
Fachausschuss Bürgerschaftliches Engagement
Fachausschuss Europa
Fachausschuss Kulturwirtschaft
Fachausschuss Kulturfinanzierung
Fachausschuss Medien
Fachausschuss Steuern
Fachausschuss Urheberrecht

Pro Fachausschuss des Kulturrates können maximal 4 Personen durch den Kunstrat benannt werden. Diese müssen vom Sprecherrat des Kunstrates bestätigt werden. Es gibt in den Fachausschüssen keine Möglichkeit der Vertretung, weswegen es auf kontinuierliche und qualifizierte Mitarbeit ankommt. Die Neubesetzung der Fachausschüsse des Kulturrates wird seitens des Kunstrates voraussichtlich Anfang März 2011 erfolgen. Der Vorstand der DGPh wird über die Benennung von Persönlichkeiten aus den Reihen der DGPh an den Kunstrat Anfang 2011 entscheiden. Interessierte Vertreter der DGPh  müssen nicht notwendigerweise aus dem Vorstand der DGPh kommen, mögen sich jedoch bald mit der Geschäftsstelle in Verbindung setzen. Auf Anfrage erhalten Interessierte der DGPh auch die Namen der derzeitigen Vertreter der Fachausschüsse.

Zum Deutschen Kulturrat selbst, dessen Bedeutung, Zusammensetzung, seiner Fachausschüsse, Sektionen und aktuellen Aktivitäten informiert ausführlich (ja, vorbildlich!) die Webseite   http://www.kulturrat.de.  Jedem Leser des DGPh-intern sei die nützliche Kenntnisnahme sehr ans Herz gelegt.  Auf  Initiative der Sektion Kunst, Markt und Recht ist die DPGh nunmehr das 234 Mitglied im Deutschen Kulturrat, dem „Dachverband der Dachverbände“.

Die Mitgliederversammlung des Deutschen Kulturrates 2010 fand am 30.9.  ebenfalls in Berlin statt. Als Delegierter zum Deutschen Kulturrat war am Vortag Dr. Bernd Fechner (DGPh, Sektionsvorsitzender Kunst, Markt und Recht) seitens des Deutschen Kunstrats gewählt worden. Erstmals war somit die DGPh in diesem Rahmen präsent. Über Details dieser Sitzung informiert die Webseite des Kulturrats.

Das in allen Wortbeiträgen der Verbandsvertreter wiederkehrende und dominierende Thema der Versammlung waren die Folgen der Veränderung der Paradigmen der Kulturfinanzierung in Deutschland: Diese treffen Kunst und Photographie ebenso katastrophal wie Musik, Darstellende Kunst und Tanz, Literatur, Baukultur, Design, Film und audiovisuelle Medien sowie die Bereiche der kulturellen Bildung.

Die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der kulturellen Infrastruktur gehört aber zu den Pflichten von Bund, Ländern und Kommunen. Die inhaltliche Ausgestaltung dieser Aufgabe obliegt der Selbstverwaltung der Kommunen bzw. den Landesparlamenten und dem Deutschen Bundestag. Es muss sichergestellt werden, dass Bund, Länder und Kommunen ihrer Verpflichtung, Kulturförderung zu leisten und kulturelle Teilhabe zu gewährleisten, nachkommen, gegebenenfalls sind hierfür gesetzliche Regelungen erforderlich.
Freiwillige Leistung Kultur bedeutet nicht, dass es sich hierbei um eine nachrangige Aufgabe handelt. Daher muss es selbstverständliche politische Vorgehensweise sein, dass zum Ausgleich der Haushalte im Rahmen der Haushaltssicherung sowohl die Pflichtaufgaben als auch die freiwilligen Aufgaben auf den Prüfstand müssen. Darüber hinaus ist es notwendig, dass bei der langjährigen institutionellen Förderung von Einrichtungen ein Existenzschutz besteht, sowohl gegenüber den Bürgern als auch der Kultureinrichtung selbst. Die Kommunen müssen ihr Handeln an diesen Grundsätzen ausrichten. Die Länder sind außerdem in der Pflicht, die kommunalen Aufsichtsbehörden an diesen Grundsatz zu binden und Regelungen zu finden, die es den Kommunen in Haushaltssicherungsverfahren trotzdem ermöglicht, das kulturelle Leben in ihrer Stadt weiter angemessen zu finanzieren.

Einstimmig ruft der Deutsche Kulturrat daher alle Verbände zu gemeinsamen Aktivitäten am 21. Mai 2011 gegen den Kulturabbau auf. Dieser Tag ist zugleich Welttag der Kulturellen Vielfalt. Geplant ist ein bundesweiter Aktionstag zum Schutz der kulturellen Infrastruktur. An diesem Tag sollen gezielte Aktionen in Städten und Gemeinden stattfinden. Der Aktionstag im kommenden Mai ist als ein Höhepunkt der landauf/landab bereits stattfindenden, vielfältigen Aktivitäten gegen den Kulturabbau geplant.

Die DGPh wird bei ihren kommenden Vorstandssitzungen beraten, in welcher Weise auf die besonderen kulturellen Belange der Photographie in Kooperation mit anderen Verbänden und im Rahmen dieses bundesweiten Aktionstages aufmerksam gemacht werden kann.

(Dr. Bernd Fechner, Sektionsvorsitzender Kunst, Markt und Recht)