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Pressemitteilung
Mai 2015

Otto-Steinert-Preis der DGPh 2015 für den professionellen Nachwuchs in der Photographie ausgeschrieben
Anmeldungen sind bis zum 6. September online möglich

Im 100. Geburtsjahr von Otto Steinert schreibt die Sektion Bild der Deutschen Gesellschaft für Photographie (DGPh) zum 18. Mal den Otto-Steinert-Preis aus.
Es handelt sich dabei um ein Arbeitsstipendium, das mit 5000 Euro dotiert ist. Die Ausschreibung richtet sich an den professionellen Nachwuchs in der Photographie.

Seit 1979 wird der Otto-Steinert-Preis alle zwei Jahre als Stipendium ausgeschrieben und kann an einen oder mehrere Preisträger vergeben werden. Gefördert wird eine neu zu erstellende photographische Arbeit, deren Ergebnisse innerhalb von zwei Jahren präsentiert werden müssen. Bewertet wird die eigenständige photographische Bildleistungen der Bewerber, unabhängig von ihrer stilistischen Ausrichtung oder ihrer inhaltlichen Thematik.

Bewerber, die zur Zeit ihrer Bewerbung Deutsche sind oder ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, können sich mit ihren bisherigen Leistungen, einem kurzen Exposé der geplanten Arbeit, einer Kurzbiographie sowie maximal 15 Photobeispielen vorstellen. Die Unterlagen können ab sofort bis zum 6. September 2015 online über www.otto-steinert-preis.de  eingereicht werden.

Über die Vergabe entscheidet die Jury, die aus dem Sektionsvorstand Bernd Rodrian, Heide Häusler und Inga Schneider sowie Björn Siebert (Otto-Steinert-Preisträger 2013) und Prof. Elke Seeger (Professorin für Fotografie/Fotodesign an der Folkwang Universität der Künste / Studiengang Fotografie) besteht.

Der Preis dient dem Andenken an den Pädagogen und Photographen Dr. Otto Steinert (1915 – 1978). Der Begründer der „subjektiven Photographie“ prägte als Kurator und als Lehrer an der Folkwangschule Essen eine ganze Generation von Photographen und Ausstellungsmachern. Die 1951 gegründete Deutsche Gesellschaft für Photographie (DGPh) versteht sich als ideelle Organisation, die sich vorrangig für die kulturellen Belange der Photographie und verwandter Bildmedien einsetzt.
Teilnahmebedingungen 2015

1.  Um das Stipendium können sich alle professionell tätigen Photographen (Studenten ab dem 4. Semester) sowie mit Photographie arbeitende Künstler bewerben, die zur Zeit ihrer Bewerbung Deutsche sind oder ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.

2. Zur Bewerbung müssen folgende Bewerbungsunterlagen online eingereicht werden (nur vollständig ausgefüllte Bewerbungen werden akzeptiert!):
- Kontaktdaten: Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail, Telefon, Internet-Adresse (falls eine vorhanden).
- ein kurzes Exposé, in dem Thema, Zielsetzung und Präsentationsform der geplanten photographischen Arbeiten beschrieben werden; max. 1 DIN A4 Seite;
- eine Kurzbiographie, aus der die wichtigsten persönlichen und beruflichen Stationen sowie eventuelle Publikationen und Ausstellungen hervorgehen (max. 1 DIN A4 Seite!).
4 bis 15 Bildbeispiele bisheriger Arbeiten (Format: JPEG, max. 1.024 KB, max 2.048 Pixel breit, nur RGB -Farbraum).

3.  Einsendeschluss:
Die komplette PDF-Bewerbung muss bis zum 6. September 2015, 24 Uhr (CET), auf der Seite www.otto-steinert-preis.de hochgeladen sein.
In einem ersten Schritt nominiert die Jury max. 10 Bewerber und bittet diese um die Einsendung haptischer Arbeiten. Aus diesen wird in einer zweiten Runde der Gewinner ermittelt.

4. Der Preis (Stipendium)
Das Stipendium ist auf zwei Jahre befristet und ist mit 5000 Euro dotiert, die in zwei Raten à 2500 Euro pro Jahr ausgezahlt werden. Darüber hinaus können lobende Erwähnungen ausgesprochen werden. Über die Vergabe entscheidet die Jury, die aus dem Sektionsvorsitzenden Bernd Rodrian, seinen beiden Stellvertretern Heide Häusler und Inga Schneider sowie Björn Siebert (Otto-Steinert-Preisträger in 2013) und Prof. Elke Seeger (Professorin für Fotografie/Fotodesign an der Folkwang Universität der Künste / Studiengang Fotografie) besteht. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Der Preisträger wird im Herbst 2015 bekannt gegeben.

5.  Der Bearbeitungszeitraum
Die durch das Stipendium geförderte Arbeit muss innerhalb von zwei Jahren ab Preisvergabe abgeschlossen sein.

6.  Die Arbeitsergebnisse sollen innerhalb der nächsten zwei Jahre präsentiert werden. Im Falle einer Ausstellung stellt der Preisträger seine Photographien dafür zur Verfügung. Eine Ausstellungspflicht für die DGPh besteht nicht.

7.  Die DGPh ist berechtigt, die mit dem Preis oder mit Urkunden ausgezeichneten Arbeiten ganz oder teilweise im Rahmen eigener Publikationen und in Veröffentlichungen, die im direkten Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Ausschreibung oder die Preisvergabe stehen, honorarfrei zu veröffentlichen.